Wichtige Info für alle Tätowierer:innen und Tattoostudiobesitzer:innen!
Wie ihr alle schon mitbekommen habt, befinden wir uns in diesem Jahr in der Übergangsphase der Kommissionsverordnung (EU) 2020/2021, auch genannt: Tattoo-REACH, welche kommendes Jahr 2022 am 04. Januar komplett in Kraft tritt. Dieses neue Gesetz, das Tätowiermittel in ganz Europa regeln und einen EU-weiten einheitlichen Standard schaffen soll, begrenzt unter anderem auch die Nutzung bestimmter Inhaltsstoffe, darunter auch einige Pigmente und Konservierungsmittel, die bisher zur Herstellung von Tattoofarben benutzt werden durften.
In Zukunft dürfen einige davon nur noch in geringsten Mengen in Tätowiermitteln vorhanden sein. Maximale Grenzwerte im Bereich 0,02% und darunter verbieten demnach faktisch die Nutzung dieser Stoffe. Prominente Beispiele dafür sind Blau 15 und Grün 7, für den Erhalt in Tattoofarben wurden hierfür ja ambitionierte Petitionen gestartet, die übrigens immer noch laufen. Bei den Pigmenten Blau 15 und Grün 7 gilt allerdings eine Übergangsfrist bis 2023. (An dieser Stelle wollen wir auch alle nochmals dazu aufrufen die Petition „Save the Pigments“ zu unterstützen. Für mehr Infos einfach hier klicken!)
Allerdings sind auch andere Pigmente und ebenfalls Konservierungsstoffe von diesem Umstand betroffen, welche teilweise in den von uns geführten Tattoofarbenmarken vorkommen. Es ist bisher aus verschiedenen Gründen den Herstellern dieser Brands noch nicht gelungen, die demnächst nicht mehr erlaubten Inhaltsstoffe Pigmente durch andere zu ersetzen, um eine gleichbleibende Qualität der betroffenen Farbtöne zu garantieren. Nach mehrmaliger Rücksprache und aktueller Lage müssen wir euch somit also mitteilen, dass ein Großteil der aktuell angebotenen Tattoofarben in unserem Sortiment ab dem 04. Januar 2022 nicht mehr verkauft, gekauft, gelagert und genutzt werden dürfen. Leider haben wir von unseren Zulieferern bisher ungenügende Information erhalten, wann mit Alternativen gerechnet werden kann. In Kürze werden wir zur einfacheren Übersicht alle noch von uns gelagerten und angebotenen Farben in unserem Onlineshop mit einem Hinweis in der Artikelbeschreibung versehen, welcher auf diesen Sachverhalt nochmal hinweist und euch eine Übersicht gibt, welche Tattoofarben betroffen sind und welche nicht. Ein Verzeichnis der Stoffe mit spezifischen Konzentrationswerten findet ihr auch hier ab Seite 9, Anlage 13! Wir verstehen die Verunsicherung, die auf eurer Seite seit Anfang des Jahres mit Veröffentlichung des REACH-Gesetzes und nun eben noch weiterbesteht.
Wenn ihr noch aktuelle Fragen zu diesem Thema habt, dann bitten wir euch, uns eine E-Mail an hkhelskitchen@yahoo.com zu senden. Wir versuchen natürlich, so gut wir können, euch weiterzuhelfen. Und sobald es Neuigkeiten zu diesem Thema gibt, informieren wir euch selbstverständlich unverzüglich.
Kommt gut durch diese voraussichtlich eher farblose Zeit! Wir hoffen, dass wir alle bald wieder die vollen Farbspektren aller Tattoofarben genießen können.